Parlamentarische Initiative
Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren
Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt vor.
Mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen will man ausländischen Opfern von häuslicher Gewalt unter bestimmten Voraussetzungen einen Aufenthaltsanspruch in der Schweiz ermöglichen. Sie sollen nicht aus Angst vor einer Wegweisung in einer unzumutbaren Ehe oder Partnerschaft verbleiben müssen. Damit wird der Schutz vor häuslicher Gewalt verbessert. Dies entspricht einem allgemein anerkannten gesellschaftspolitischen Anliegen.
Im Ständerat gab insbesondere der neue Absatz 2 viel zu reden. Dieser verlangt, dass bei der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung aufgrund von häuslicher Gewalt während drei Jahren die Integrationskriterien der Sprachkompetenzen und der Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung zwar geprüft werden sollen. Diese Prüfung soll aber keinen Einfluss auf die Verlängerung der Bewilligung haben. Bei Bedarf wird die Integration gefördert, und der Abschluss von Integrationsvereinbarungen ist möglich. Ein Einzelantrag zur Streichung wurde angenommen, gegen meinen Willen. Somit geht das Geschäft wieder zurück in den Nationalrat.
Wenn Sie sich weitergehend informieren wollen, lesen Sie mein Votum oder schauen es sich im Video an.
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